Entscheidung

Datum: 28.12.2018
Aktenzeichen: 2 Ta 142/18
Rechtsvorschriften: § 17a GVG, § 2 ArbGG, §§ 29, 145 ZPO, §§ 6, 15 AGG

Inhaltsangabe:

Bei einer Klage auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG genügt die Rechtsbehauptung, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien besteht, um den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu eröffnen (sog. Sic-non-Fall).

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