Entscheidung

Datum: 24.02.2015
Aktenzeichen: 7 Sa 468/14
Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 5 KSchG

Inhaltsangabe:

betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; keine Anwendung der Fiktion des § 1 Absatz 5 KSchG, wenn zwar der gekündigte Arbeitnehmer auf einer Namensliste zum Interessenausgleich steht, eine Betriebsänderung aber nicht vorliegt
 

 

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