Entscheidung
Datum: 24.02.2015
Aktenzeichen: 7 Sa 468/14
Rechtsvorschriften: § 1 Abs. 5 KSchG
Inhaltsangabe:
betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen einen Betriebsübergang; keine Anwendung der Fiktion des § 1 Absatz 5 KSchG, wenn zwar der gekündigte Arbeitnehmer auf einer Namensliste zum Interessenausgleich steht, eine Betriebsänderung aber nicht vorliegt