Entscheidung
Datum: 06.05.2015
Aktenzeichen: 3 Ta 43/15
Rechtsvorschriften: § 888 ZPO
Der Anspruch auf ein in einem Vergleich ausformuliertes Zeugnis ist nicht erfüllt, wenn Ausstellungsort und die Unterschrift entgegen der räumlichen Anordnung im Vergleich in die Mitte des Zeugnisses gerückt waren.