Entscheidung
Datum: 04.04.2017
Aktenzeichen: 7 Sa 394/16
Rechtsvorschriften: § 9 Absatz 1 Satz 2 KSchG
Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers, der nach einer unwirksamen verhaltensbedingten Kündigung gestellt wird, kann nicht allein auf erhebliche krankheitsbedingte Fehlzeiten gestützt werden.
Rechtsmittel ist zugelassen.