Entscheidung

Datum: 15.08.2017
Aktenzeichen: 3 Ta 112/17
Rechtsvorschriften: § 2 Abs. 3 ArbGG

Die Klägerin macht einen Schmerzensgeldanspruch aus einer ärztlichen Behandlung im Wege der Zusammenhangsklage gegen ihre Arbeitgeberin geltend.

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