Entscheidung
Datum: 06.08.2015
Aktenzeichen: 5 Sa 476/13
Rechtsvorschriften: § 254 BGB
Selbständiger Fuhrunternehmer, der als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, verursacht mit mittlerer Fahrlässigkeit einen Verkehrsunfall; bei der Schadensquote wurde der Nichtabschluss einer Vollkaskoversicherung berücksichtigt.