Entscheidung

Datum: 24.09.2015
Aktenzeichen: 5 TaBV 2/14
Rechtsvorschriften: §§ 80 Abs. 2, 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG

Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nach § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG Auskunft über die einem einzelnen Mitarbeiter gewährte Zulage verlangen, wenn dieser Mitarbeiter auf den Lohn- und Gehaltslisten nicht enthalten ist.

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