Entscheidung

Datum: 21.09.2015
Aktenzeichen: 4 TaBV 41/14
Rechtsvorschriften: § 87 BetrVG

Unterlassung von standardisierten Krankengesprächen aus Anlass langer oder häufiger Erkrankung ohne Beachtung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats.

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