Entscheidung
Datum: 04.11.2015
Aktenzeichen: 4 Sa 200/15
Rechtsvorschriften: §§ 823, 1004 BGB
Entfernung einer Abmahnung; Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit; die fehlende Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung führt nicht zur Unwirksamkeit einer Abmahnung