Entscheidung
Datum: 02.02.2017
Aktenzeichen: 5 TaBV 32/16
Rechtsvorschriften: §§ 93, 99 Abs. 1, 2 Nr. 1, 3, 5, 100 BetrVG
Wird im Rahmen eines Verlagerungskonzeptes eine Stelle verlagert und der bisherige Mitarbeiter hierauf versetzt, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz nicht nach § 93 BetrVG ausschreiben.
Rechtsmittel ist zugelassen.