Entscheidung

Datum: 07.04.2017
Aktenzeichen: 6 Ta 20/17
Rechtsvorschriften: §§ 114 ZPO, 61 b ArbGG

Ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe nebst Klageentwurf für die beabsichtigte Klage wegen Benachteiligung wahrt nicht die Klagefrist des § 61 b ArbGG.

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