Entscheidung

Datum: 24.01.2017
Aktenzeichen: 6 Sa 518/15
Rechtsvorschriften: § 2 BetrAVG

Einzelfallentscheidung: Die Beklagte hat eine Versorgungsordnung zweimal durch  Betriebsvereinbarungen abgelöst. Die Ablösungen erweisen sich als wirksam, da sie nicht in die erdiente Anwartschaftsdynamik eingegriffen haben. Dies führt zur Abweisung der Klage.

Revision wurde beim BAG am 13.04.2017 eingelegt - Az.: 3 AZR 201/17.

Die Entscheidung wurde am 19.03.2019 vom BAG aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das LAG zurückverwiesen.

 

 

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