Entscheidung
Datum: 24.05.2017
Aktenzeichen: 4 Sa 564/16
Rechtsvorschriften: §§ 74 HGB, 323 BGB
Erklärt der Arbeitnehmer bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers - hinsichtlich der vereinbarten Karenzentschädigung - und ergebnisloser Nachfristsetzung, sich künftig nicht mehr an das nachvertragliche Wettbewerbsverbot gebunden zu fühlen, kann hierin eine rechtsgeschäftlich relevante Rücktrittserklärung gesehen werden. Diese beseitigt den Anspruch auf die Karenzentschädigung mit Wirkung „ex nunc“.
Die am 14.08.2017 beim BAG eingelegte Revision - Az.: 10 AZR 392/17 - wurde am 31.01.2018 zurückgewiesen.