Entscheidung

Datum: 15.02.2017
Aktenzeichen: 4 Sa 365/16
Rechtsvorschriften: §§ 3, 4 TVG, § 11 MTV Systemgastronomie

Die Definition des ersten Beschäftigungsjahres des Mitarbeiters in § 11 Abs. 4 Satz 2 MTV Systemgastronomie bezieht sich hinsichtlich des erstmaligen Anspruchs alleine auf die in den Absätzen 1 und 2 des § 11 MTV geregelten Anspruchsvoraussetzungen, auf den Zeitpunkt des Eintritts der Arbeitgeberin in den Arbeitgeberverband ist nicht abzustellen.

Revision beim BAG eingelegt am 26.04.2017 - Az.: 10 AZR 210/17

Die Revision der Beklagten wurde am 31.01.2018 zurückgewiesen.

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