Entscheidung
Datum: 15.02.2017
Aktenzeichen: 4 Sa 352/16
Rechtsvorschriften: § 3 Anlage 5 AVR
Eine Arbeitsbefreiung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Anlage 5 AVR hat nur zu erfolgen, wenn der Mitarbeiter an einem Vorfesttag nach Dienstplan zur Arbeit eingeteilt ist. Bei Zusammentreffen mit einem dienstplanmäßig freien Tag erfolgt keine Arbeitszeitgutschrift vergleichbar der Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD.
Revision wurde beim Bundesarbeitsgericht am 04.04.2017 unter dem Aktenzeichen: 6 AZR 174/17 eingelegt.
Am 27.02.2018 wurde die Revision zurückgenommen.