Entscheidung

Datum: 15.02.2017
Aktenzeichen: 4 Sa 352/16
Rechtsvorschriften: § 3 Anlage 5 AVR

Eine Arbeitsbefreiung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Anlage 5 AVR hat nur zu erfolgen, wenn der Mitarbeiter an einem Vorfesttag nach Dienstplan zur Arbeit eingeteilt ist. Bei Zusammentreffen mit einem dienstplanmäßig freien Tag erfolgt keine Arbeitszeitgutschrift vergleichbar der Regelung in § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD.

Revision wurde beim Bundesarbeitsgericht  am 04.04.2017 unter dem Aktenzeichen:  6 AZR 174/17 eingelegt.

Am 27.02.2018 wurde die Revision zurückgenommen.

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