Entscheidung
Datum: 27.03.2017
Aktenzeichen: 6 Ta 186/16
Rechtsvorschriften: RVG VV Nr. 1000, 1003
Beantragt die Partei PKH auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs zu einer Reduzierung der Einigungsgebühr auf 1,0 gemäß Nr. 1003 RVG VV.