Entscheidung
Datum: 04.02.2016
Aktenzeichen: 6 Ta 135/14
Rechtsvorschriften: §§ 63, 68 GKG
Eine Bescheinigung für das Finanzamt durch den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von zu Hause ein Büro unterhielt ist für den Streitwert mit 500,-- € bzw. 10 % eines Monatsverdienstes zu bemessen.