Entscheidung
Datum: 05.02.2016
Aktenzeichen: 6 Ta 163/15
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63, 68 GKG
Der Antrag auf Durchführung des BEM-Verfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist regelmäßig mit einem halben Bruttomonatsentgelt zu bewerten.
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Datum: 05.02.2016
Aktenzeichen: 6 Ta 163/15
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63, 68 GKG
Der Antrag auf Durchführung des BEM-Verfahren nach § 84 Abs. 2 SGB IX ist regelmäßig mit einem halben Bruttomonatsentgelt zu bewerten.