Entscheidung

Datum: 06.02.2017
Aktenzeichen: 7 Sa 319/16
Rechtsvorschriften: § 34 TVöD, § 14 TVÜ-VKA

Die Klägerin, die seit 1991 bei verschiedenen Kommunen beschäftigt war, beruft sich darauf, sie sei gemäß § 34 Absatz 2 TVöD nicht ordentlich kündbar, da sie über 15 Jahre im öffentlichen Dienst beschäftigt gewesen sei.

Die beim BAG am 21.03.2017 eingelegte Revision - Az.: 2 AZR 137/17 (jetzt 6 AZR 137/17) - wurde am 22.02.2018 zurückgewiesen.

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