Entscheidung

Datum: 17.06.2016
Aktenzeichen: 3 Sa 158/15
Rechtsvorschriften: § 626 BGB, Art. 1, 2 GG

Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen nicht ordnungsgemäßer Arbeitszeitdokumentation und verbotswidriger privater Internet-/E-Mail-Nutzung sowie Nutzung von Betriebsmitteln zu privaten Zwecken (Speicherung privater Daten), wobei im vorliegenden Fall ein Verwertungsverbot wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers verneint wurde.

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