Entscheidung
Datum: 17.06.2016
Aktenzeichen: 3 Sa 158/15
Rechtsvorschriften: § 626 BGB, Art. 1, 2 GG
Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen nicht ordnungsgemäßer Arbeitszeitdokumentation und verbotswidriger privater Internet-/E-Mail-Nutzung sowie Nutzung von Betriebsmitteln zu privaten Zwecken (Speicherung privater Daten), wobei im vorliegenden Fall ein Verwertungsverbot wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers verneint wurde.