Entscheidung
Datum: 09.12.2016
Aktenzeichen: 2 TaBV 50/16
Rechtsvorschriften: §§ 100 ArbGG, 87 Abs. 1 EinIS und Nr. 10 BetrVG, Rahmenentgelttarifvertrag Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015 (REGA)
- Einigungsstelleneinsetzungsverfahren im Zusammenhang mit der Bewertung von arbeitsplatzbezogenen für die Eingruppierung maßgebenden Anforderungen an eine Arbeitsstelle im Zuge der Einführung des Rahmenentgelttarifvertrags Groß- und Außenhandel Bayern (Entgeltstruktur) vom 12.02.2015.
- Ein Mitbestimmungsrecht besteht offensichtlich nicht hinsichtlich der „Aufstellung allgemeiner Regeln und Kriterien für die Bewertung stellenbezogener Anforderungen“.