Entscheidung

Datum: 18.01.2017
Aktenzeichen: 2 Ta 183/16
Rechtsvorschriften: § 115 ZPO, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017

Für die Prüfung der Bedürftigkeit sind die zum Zeitpunkt der Beschwerde-entscheidung nach § 115 Abs. 1 Satz 5 ZPO i. V. m. der jeweiligen Prozesskostenhilfebekanntmachung maßgeblichen Freibeträge anzusetzen.

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