Entscheidung

Datum: ArbG Weiden vom 30.11.2016
Aktenzeichen: 3 Ca 734/16
Rechtsvorschriften: § 1 II des TV Versorgungsbetriebe (TV-V)

  1. Zur Eingruppierung eines Schichtmeisters im Wechselschichtbetrieb in einem Müllheizkraftwerk in den TV-V.
     
  2. Hier: Entgeltgruppe 10 bejaht (alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen).

Revision wurde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 29.09.2017 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 360/17 eingereicht. Die Rücknahme erfolgte am 05.10.2017.

 

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