Entscheidung
Datum: ArbG Weiden vom 30.11.2016
Aktenzeichen: 3 Ca 734/16
Rechtsvorschriften: § 1 II des TV Versorgungsbetriebe (TV-V)
- Zur Eingruppierung eines Schichtmeisters im Wechselschichtbetrieb in einem Müllheizkraftwerk in den TV-V.
- Hier: Entgeltgruppe 10 bejaht (alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen).
Revision wurde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 29.09.2017 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 360/17 eingereicht. Die Rücknahme erfolgte am 05.10.2017.