Entscheidung

Datum: 27.07.2016
Aktenzeichen: 4 Sa 516/15
Rechtsvorschriften: §§ 615 BGB, 11 KSchG, 77 ff SGB III

Die Teilnahme des gekündigten Arbeitnehmers an einer Weiterbildungsmaßnahme i. R. d. §§ 77 ff SGB III führt nicht zum Wegfall des Annahmeverzugs des Arbeitgebers.

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