Entscheidung
Datum: 27.07.2016
Aktenzeichen: 4 Sa 516/15
Rechtsvorschriften: §§ 615 BGB, 11 KSchG, 77 ff SGB III
Die Teilnahme des gekündigten Arbeitnehmers an einer Weiterbildungsmaßnahme i. R. d. §§ 77 ff SGB III führt nicht zum Wegfall des Annahmeverzugs des Arbeitgebers.