Entscheidung
Datum: 31.03.2016
Aktenzeichen: 5 Sa 408/15
Rechtsvorschriften: § 626 BGB
Der Arbeitgeber hat aufgrund des Druckes anderer Mitarbeiter die außerordentliche Kündigung erklärt. Die Kündigung erweist sich u.a. deshalb als unwirksam, da sich der Arbeitgeber nicht ausreichend vor die Mitarbeiterin gestellt hat und die Kündigung auch wegen des Vorranges der Änderungskündigung unverhältnismäßig ist.