Entscheidung
Datum: 23.03.2016
Aktenzeichen: 4 Ta 34/16
Rechtsvorschriften: §§ 42, 63, 68 GKG
Keine Festsetzung eines Vergleichsmehrwerts
- für die Regelung der Möglichkeit zu vorzeitigem Ausscheiden,
- für die Erteilung eines Referenzschreibens vor Vertragsende neben einem
bereits zusätzlich bewerteten Zeugnisanspruch,
- für eine nicht strittige Stillschweigensvereinbarung.