Entscheidung

Datum: 05.04.2016
Aktenzeichen: 6 Sa 270/15
Rechtsvorschriften: Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer der D-AG vom 01.09.2003, § 30 nebst Anhang 2

Orientierungshilfe:
Die (fiktive) Übernahme eines neuen, höher dotierten Arbeitspostens führt auch bei einem freigestellten Betriebsratsmitglied nicht zu einer Höherstufung im Besitzstand, sondern zu einer Aufzehrung der Besitzstandszulage bzw. deren Abschmelzung.

Revision beim BAG am 05.07.2016 eingelegt, Az.: 6 AZR 438/16

Revision wurde zurückgewiesen.

 

 

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