Entscheidung

Datum: 16.02.2016
Aktenzeichen: 7 TaBV 34/15
Rechtsvorschriften: § 19 Abs. 2 BetrVG

Im Wege einer Teilanfechtung kann gerichtlich geltend gemacht werden, dass das Wahlergebnis falsch ermittelt worden ist. Eine solche Anfechtung unterliegt der Anfechtungsfrist des § 19 Abs. 2 BetrVG (im Anschluss an Bundesarbeitsgericht - Beschluss vom 16.03.2005 - 7 ABR 40/04).

Rechtsmittel:

Beschwerde beim BAG eingelegt am 01.04.2016 - Az.: 7 ABN 44/16 -

 zum Volltext