Entscheidung

Datum: 03.12.2015
Aktenzeichen: 5 Sa 453/14
Rechtsvorschriften: §§ 280, 249 ff., 315 BGB

Beide Parteien haben sich in einem Vorvertrag verpflichtet, unter Beachtung der beiderseitigen Interessen für das Kalenderjahr 2012 eine variable Vergütung zu vereinbaren. Zu einem Abschluss kam es wegen Dissens der Parteien nicht. Schadensersatz wegen nicht erfolgter Zielvereinbarung.

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