Entscheidung

Datum: 28.07.2015
Aktenzeichen: 7 Ta 86/15
Rechtsvorschriften: § 148 ZPO

Sofortige Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens, bis das verwaltungsgerichtliche Verfahren bezüglich der Erteilung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung beendet ist.

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