Entscheidung
Datum: 28.07.2015
Aktenzeichen: 7 Ta 86/15
Rechtsvorschriften: § 148 ZPO
Sofortige Beschwerde gegen die Abweisung eines Antrags auf Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens, bis das verwaltungsgerichtliche Verfahren bezüglich der Erteilung der Zustimmung des Integrationsamts zur Kündigung beendet ist.