Entscheidung
Datum: 25.08.2015
Aktenzeichen: 6 Sa 159/15
Rechtsvorschriften: § 313 BGB
Bei einem Aufhebungsvertrag zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung kann sich nach den Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, § 313 BGB, ein Wiedereinstellungsanspruch ergeben, wenn noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Stelle des ausgeschiedenen Mitarbeiters wieder eingerichtet und besetzt wird. Ein Wegfall der Geschäftsgrundlage liegt dabei nicht vor, wenn massive persönliche Spannungen zwischen Mitarbeitern Auslöser des Aufhebungsvertrages waren.