Entscheidung
Datum: 01.09.2015
Aktenzeichen: 2 Ta 98/15
Rechtsvorschriften: §§ 115, 120a ZPO
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist das aktuelle Arbeitseinkommen zu berücksichtigen, nicht jedoch, dass der Antragsteller einen Monat später wahrscheinlich arbeitslos sein wird. Dies wird später nach § 120a ZPO berücksichtigt.