Entscheidung
Datum: 31.07.2015
Aktenzeichen: 3 TaBV 5/15
Rechtsvorschriften: §§ 14 Abs. 5, 19 BetrVG
Gemäß § 14 Abs. 5 BetrVG muss der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft lediglich von 2 Beauftragten unterzeichnet sein. Sie kann vom Wahlvorstand nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, eine Bewerber sei auf der Vorschlagsliste gestrichen worden. Diese würde die Anfechtung der Betriebsratswahl begründen.
Beschwerden beim BAG eingelegt:
am 12.10.2015 - Az.: 7 ABN 70/15
am 09.11.2015 - Az.: 7 ABN 69/15