Entscheidung
Datum: 29.09.2015
Aktenzeichen: 6 Sa 177/15
Rechtsvorschriften: §§ 134, 612 a BGB
Ein Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch eine Kündigung ist indiziert, wenn diese in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Androhung der Zwangsvollstreckung aus einem gerichtlichen Vergleich über die Erteilung eines Zwischenzeugnisses erfolgt.