Entscheidung

Datum: 16.09.2015
Aktenzeichen: 6 Ta 96/15
Rechtsvorschriften: §§ 114, 117 Abs. 1, 2 und 4 ZPO

Erfolgt die in der Klageschrift angekündigte Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu dem ebenfalls in der Klageschrift enthaltenen PKH-Antrag erst nach Abschluss des Verfahrens, kommt eine Bewilligung von PKH nicht mehr in Frage.

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