Entscheidung
Datum: 11.08.2015
Aktenzeichen: 6 TaBV 20/15
Rechtsvorschriften: § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG
Ein mitbestimmtes Aufstellen von Urlaubssperren liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber einem Mitarbeiter vor der Beantragung von Urlaub mitteilt, in welchen Kalenderwochen eine Urlaubsbewilligung schwierig ist.