Entscheidung

Datum: 31.07.2015
Aktenzeichen: 6 Ta 85/15
Rechtsvorschriften: § 45 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 GKG

Zu den Voraussetzungen der Hinzurechnung eines hilfsweise geltend gemachten Anspruchs nach Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich

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