Entscheidung
Datum: 21.07.2015
Aktenzeichen: 7 Sa 131/15
Rechtsvorschriften: §§ 611, 614, 151 BGB
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Raucherpausen zu vergüten; eine betriebliche Übung des Inhalts, dass Raucherpausen vergütet werden, entsteht nicht, wenn der Arbeitgeber über eine lange Zeit die Raucherpausen zeitlich nicht erfasst und deshalb einen Lohnabzug nicht vorgenommen hat.