Entscheidung

Datum: ArbG Weiden vom 13.05.2015
Aktenzeichen: 3 Ca 1714/14
Rechtsvorschriften: § 270 InsO; § 270 b InsO; § 55 InsO

Für die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen im Rahmen von § 55 Abs. 2 InsO ergeben sich auch bei angeordneter Eigenverwaltung im vorliegenden Fall keine Besonderheiten, § 270 b Abs. 3 InsO.

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