Entscheidung
Datum: 17.12.2014
Aktenzeichen: 4 Sa 368/14
Rechtsvorschriften: § 14 TzBfG; § 11 MTV für die Chemische Industrie; § 99 BetrVG
Die gemäß § 11 Abs. II Ziffer 3 Unterabsatz 2 Satz 2 MTV Chemische Industrie erforderliche Zustimmung des Betriebsrats im Einzelfall muss für den Verlängerungsvertrag eingeholt werden, der eine sachgrundlose Befristung über den gesetzlichen Rahmen von 2 Jahren hinaus - bis zur tarifvertraglich zulässigen Gesamtdauer von 48 Monaten - zum Inhalt hat.
Revision beim BAG eingelegt.
Aktenzeichen: 7 AZR 244/15