Entscheidung

Datum: 27.04.2015
Aktenzeichen: 7 Ta 86/14
Rechtsvorschriften: §§ 117, 118 ZPO

Ablehnung von Prozesskostenhilfe, weil die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss eines Vergleichs bei Gericht eingereicht wurde.

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