Entscheidung
Datum: 27.04.2015
Aktenzeichen: 7 Ta 86/14
Rechtsvorschriften: §§ 117, 118 ZPO
Ablehnung von Prozesskostenhilfe, weil die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss eines Vergleichs bei Gericht eingereicht wurde.