Entscheidung

Datum: 13.11.2014
Aktenzeichen: 4 Sa 574/13
Rechtsvorschriften: §§ 1, 9, 10 KSchG

Die Aufforderung des Arbeitgebers, einen aktiven Beitrag zur Wiederherstellung der Vertrauensbasis zu leisten, muss für den Arbeitnehmer inhaltlich erkennen lassen, welche konkreten Maßnahmen von ihm gefordert werden, um eine angedachte Kündigung zu vermeiden.
Bei weiteren Belastungen des Arbeitsverhältnisses nach Kündigungsausspruch kann der Arbeitgeber einen Auflösungsantrag auch dann noch in der Berufungsinstanz stellen, wenn er hiervon im erstinstanzlichen Verfahren abgesehen hat.
 

vgl. BAG vom 21.04.2015 - Az.: 2 AZR 217/15

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