Entscheidung
Datum: 05.12.2013
Aktenzeichen: 5 Sa 443/12
Rechtsvorschriften: § 611 BGB; § 286 ZPO
Mit der Akzeptanz von Abwesenheitszeiten im Rahmen von Reisekosten- und Spesenabrechnungen durch den Arbeitgeber ist die Anerkennung und Billigung etwaiger Überstunden nicht verbunden, wenn die Tätigkeitsberichte den konkreten zeitlichen Umfang der vom Außendienstmitarbeiter erbrachten Arbeitsleistungen nicht erkennen lassen.