Entscheidung

Datum: 06.12.2013
Aktenzeichen: 3 Sa 633/12
Rechtsvorschriften: § 16, § 18 BetrAVG

Der Ausschluss der Anwendung des § 16 BetrAVG durch § 18 Abs. 1 BetrAVG für den Pflichtversicherten einer kommunalen Zusatzversorgungskasse ist verfassungsgemäß, da § 16 Abs. 3 Ziffer 1 BetrAVG in diesem Fall die jährliche Anpassung der laufenden Leistungen zu wenigstens 1 % vorsieht.

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