Entscheidung

Datum: 05.12.2013
Aktenzeichen: 5 Sa 693/12
Rechtsvorschriften: § 626 Abs. 1 BGB

  1. Lenkt ein Berufskraftfahrer einen LKW im öffentlichen Straßenverkehr, nachdem er erfahren hat, dass er über keine gültige Fahrerlaubnis mehr verfügt, und entgegen der ausdrücklichen Anweisung des Arbeitgebers, das Fahrzeug bis zum Eintreffen eines Ersatzfahrers stehen zu lassen, so stellt dies einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB dar.
     
  2. Umstände, die zwischen der Absendung und dem Zugang eines Kündigungsschreibens liegen, sind bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung zu berücksichtigen.
  3.  

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