Entscheidung

Datum: 10.12.2014
Aktenzeichen: 2 Sa 336/14
Rechtsvorschriften: §§ 3, 4, 16 ATG, 305c Abs. 2 BGB

Aufstockungsbeträge, die im Rahmen der Altersteilzeit gezahlt werden, gehören im Zweifel zu den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen.
 

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