Entscheidung
Datum: 04.09.2013
Aktenzeichen: 7 Sa 511/12
Rechtsvorschriften: Art. 80 Absatz 4 BayPVG; § 626 BGB; § 1 KSchG
Kündigung einer in einer Schule des Freistaats Bayern beschäftigten Arbeitnehmerin durch den Kanzler der Universität, der die Schule zugeordnet ist.
Frage, welcher Personalrat anzuhören ist.