Entscheidung

Datum: 04.09.2013
Aktenzeichen: 7 Sa 511/12
Rechtsvorschriften: Art. 80 Absatz 4 BayPVG; § 626 BGB; § 1 KSchG

Kündigung einer in einer Schule des Freistaats Bayern beschäftigten Arbeitnehmerin durch den Kanzler der Universität, der die Schule zugeordnet ist.

Frage, welcher Personalrat anzuhören ist.
 

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