Entscheidung
Datum: 10.12.2014
Aktenzeichen: 2 Sa 464/14
Rechtsvorschriften: §§ 265, 325 ZPO, 164, 167, 177, 613a BGB
Vereinbart der Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess mit dem Veräußerer im Rahmen eines Abfindungsvergleichs in Kenntnis eines (behaupteten) Betriebsübergangs, dass ein Arbeitsverhältnis mit dem Erwerber nicht begründet wurde und nicht besteht, kann sich der Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber später nicht mehr darauf berufen, das Arbeitsverhältnis sei wegen Betriebsübergangs auf ihn übergegangen.