Entscheidung

Datum: 17.09.2014
Aktenzeichen: 4 Sa 74/14
Rechtsvorschriften: §§ 254, 280, 307 BGB; 253, 256 ZPO

Keine Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers wegen überwiegender Schadensverursachung seitens des Arbeitgebers. Nichtbeachtung der einzelvertraglichen zweistufigen Ausschlussfrist. Fehlende Fristwahrung durch eine unzulässige Feststellungsklage.

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