Entscheidung
Datum: 05.11.2014
Aktenzeichen: 4 TaBV 30/13
Rechtsvorschriften: §§ 99, 100 BetrVG; 9 TzBfG
Ersetzung der zu Unrecht verweigerten Zustimmung zur Arbeitszeiterhöhung einer Teilzeitkraft; fehlende Darlegung der Dringlichkeit der personellen Maßnahme.